Aktuelles

 

Seit Aug. 2020 

Mandant mitangeklagt im sog. "Bushido-Prozess" vor dem Landgericht Berlin. 

 

5. Febr. 2020

Verletzung durch einen Messerstich im Club MAXXIM angeklagt als versuchter Mord. Nach mehrtägiger streitiger Hauptverhandlung nur Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
 
5. Febr. 2020
Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornographischen Schriften antragsgemäß eingestellt.
 
11. Jan. 2020
Mandantin wegen sog. Eingehungsbetrugs angeklagt. Es drohte Bewährungswiderruf in anderer Sache. Nach vier Verhandlungstagen vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde die Mandantin freigesprochen.
 
11. Jan. 2020
Mandant wegen falscher Verdächtigung angeklagt. Nach mehreren Verhandlungstagen vor dem Amtsgericht Tiergarten und der Einholung eines Sachverständigengutachtens wurde das Verfahren nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt.
 
11. Jan. 2020
Mandant wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung angeklagt. Nach kurzer mündlicher Verhandlung am ersten Verhandlungstag Übergang ins Strafbefehlsverfahren. Verfahren mit Geldstrafe beendet.
 
11. Jan. 2020
Mandant wegen verschiedener Sexualdelikte angeklagt. Die Berliner Abendschau berichtete. Nach geständiger Einlassung Verurteilung durch das Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von 3J und 6M sowie 1J und 6M wegen Einbeziehung einer anderen Verurteilung. Der Haftbefehl antragsgemäß außer Vollzug gesetzt.
 
29. Nov. 2019
Mandant wegen verschiedener Sexualdelikte in 10 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 3J 6M verurteilt. Der Haftbefehl konnte gegen geeignete Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt werden.
 
4. Jan. 2019
Mandant wegen BtM-Handels nach Jugendstrafrecht verwarnt. Im Übrigen Therapie- und Freizeitarbeitsweisung. Berufung der StA. In der Berufungsverhandlung Antrag der StA 2 Jahre mit Bewährung. Berufung durch das LG als unbegründet zurückgewiesen und die Rechtsfolge des erstinstanzlichen Urteils bestätigt.
 
Seit Nov. 2018 
Mandant wegen angeblicher Mitgliedschaft in der Terrororganisation "Islamischer Staat", wegen Mordes und wegen Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch vom Generalbundesanwalt in Karlsruhe angeklagt. Das Hauptverfahren läuft seit November 2018 vor dem Staatsschutzsenat (1. Strafsenat) des Kammergerichts (Oberlandesgericht Berlin). 
 
10. Okt. 2018
Mandant angeklagt wegen Handeltreiben mit BtM in nicht geringer Menge in zwei Fällen und in einem Fall unter Verwendung einer Waffe. Straferwartung nach Einschätzung des Landgerichts vier Jahre wegen minder schweren Fall. Eröffnung vor dem Amtsgericht. Mandant lediglich zu 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt wegen Beihilfe in einem Fall und einfachem Handeltreiben.
 
4. Sept. 2018
Mandantin wegen Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (ca. 17 kg) nur zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Die Mandantin ist frei.
 
5. Juni 2018
Mandant in der ersten Instanz wegen § 316 StGB verurteilt und die Fahrerlaubnis entzogen. In der Berufungsinstanz Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils erreicht. Mandant lediglich zu einer Geldbuße und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt; jedoch keine Entziehung der Fahrerlaubnis.
 
18. Apr. 2018
Mandant wegen Widerstandes und Betäubungsmittelhandel zu einer Jugendstrafe verurteilt. Mandant vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont und gegen einfache Meldeauflage aus der Haft entlassen.
 
12. Apr. 2018
Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft gegen den Mandanten wegen Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG. Mandant vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont und gegen Meldeauflage frei.
 
7. März 2018
Tatvorwurf des gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchdiebstahls mit Jugendarrest, verbüßt durch U-Haft, verurteilt. Haftbefehl gegen den Mandanten aufgehoben.
 
5. März 2018
Verfahren wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung gegen Zahlungsauflage durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.
 
 

Referenzen

Rechtsanwalt Horst Eitner nimmt regelmäßig an Fortbildungen und Veranstaltungen teil, denn eine erfolgreiche Strafverteidigung setzt die Kenntnis der Rechtsmaterie voraus. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Strafverteidiger den Berufsrichtern und Staatsanwälten auf Augenhöhe begegnet, um die Freiheit und die Rechte des Mandanten effektiv zu verteidigen. Hierzu ein kleiner Eindruck:

 

Folgende Veranstaltungen besucht Rechtsanwalt Horst Eitner regelmäßig: 

 

Hierzu gehört auch das jährliche Fortbildungswochenende der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V., an dem Rechtsanwalt Horst Eitner seit 2015 regelmäßig teilnimmt.

 

Einen Überblick über weitere Fortbildungsveranstaltungen aus dem Bereich des Strafrechts finden Sie hier:

 

Nachwuchsförderung und Ausbildung im Bereich der Strafverteidigung:

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Horst Eitner ehrenamtlicher Prüfer beim GJPA (dem Gemeinsamen Justizprüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg). Rechtsanwalt Horst Eitner nimmt im ersten und zweiten juristischen Staatsexamen die mündliche Prüfung im Bereich des materiellen Straf- und des Strafverfahrensrechts ab.

In der praktischen Ausbildung angehender Volljuristen übernimmt Rechtsanwalt Horst Eitner regelmäßig Arbeitsgemeinschaften im Bereich des materiellen Straf- und des Strafverfahrensrechts aus der Sicht der Strafverteidigung.

Zusätzlich bietet das Strafverteidigerbüro Rechtsreferendaren die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Ausbildung (Referendariat) unter entsprechender Anleitung, die Arbeit des Strafverteidigers in Theorie und Praxis kennen zu lernen.