Kanzlei

Ius est ars boni et aequi.

                                     Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.

 

Im Strafrecht kann eine Entscheidung aber nur gerecht sein, wenn sie das Ergebnis eines fairen Verfahrens ist, denn nur ein faires Verfahren genügt dem Rechtsstaatsprinzip!; so will es Art. 6 EMRK.

 

Essenziell für ein faires Verfahren ist dabei Ihre Verteidigung, denn Verteidigung ist Vertrauenssache! Und so gilt:

 

"Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen."

- § 137 Abs. 1 S. 1 StPO -

 

 

Seit Februar 2014 setzt sich Rechtsanwalt Horst Eitner für die Wahrung eben jener verfassungsrechtlich verbürgten Verfahrensrechte - Ihrer Rechte! - jeden Tag aufs Neue ein. Mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts klingt dies wie folgt:

 

"Das Recht auf Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren gehören zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Der Angeklagte darf nicht nur Objekt des Verfahrens sein; ihm muß vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluß zu nehmen (...)." 

 - BVerfG, Beschl. v. 03.06.1969 – 1 BvL 7/68 -

 

Was bedeutet dies für die Spezialisierung auf das Straf- und Strafverfahrensrecht für die tägliche Arbeit:

 

Diesem verfassungsrechtlich verankerten Anspruch zu genügen, bedingt die Rechtsstellung des Verteidigers, denn der Strafverteidiger erfüllt mit der Wahrnehmung der Rechte des Beschuldigten einen gesetzlichen, ja, einen verfassungsrechtlichen Auftrag, der dem Rechtsstaatsgedanken unmittelbar entspringt.

 

Dies verpflichtet den Strafverteidiger ohne Ansehung der Person oder des Tatvorwurfs dafür zu sorgen, dass das gegen seinen Mandanten geführte Strafverfahren in jeder Hinsicht sachdienlich und in prozessual geordneten Bahnen durchgeführt wird. Das Strafverteidigerbüro widmet sich vor diesem Hintergrund ausschließlich der Bewahrung und Verteidigung Ihrer prozessualen Rechte als Beschuldigter, als Angeschuldigter und als Angeklagter (§ 157 StPO).

 

 

Im Strafverteidigerbüro sind die folgenden Mitarbeiter für Sie da:

 

Herr Markus Antonius Butz, Sekretariat I

Frau Sellenia Dogan, Sekretariat II

Frau Anita Schucklies, Kanzlei-Büroorganisation, Buchhaltung und Forderungsmanagement (Freie Mitarbeiterin)

 

 

Wir bieten: 

 

  • Schnelle Reaktion durch kurze Wege: Das Strafverteidigerbüro Rechtsanwalt Horst Eitner ist nur wenige Minuten vom Amtsgericht Tiergarten, dem Landgericht Berlin, der Amts- und Staatsanwaltschaft Berlin, der Justizvollzugsanstalt Moabit und der Jugendstrafanstalt Plötzensee entfernt.
  • Gemeinsamkeit macht stark: Das Strafverteidigerbüro Rechtsanwalt Horst Eitner steht mit vielen Kollegen im ständigen Dialog. Dazu gehört nicht nur die Bürogemeinschaft, sondern auch der regelmäßige Austausch mit anderen Strafverteidigern. So kann etwa bei mehreren Tatverdächtigen / Beschuldigten eine schnelle und zuverlässige anwaltliche Versorgung durch das Strafverteidigerbüro organisiert werden.
  • Kompetenz durch Erfahrung: Seit 2014 ist Rechtsanwalt Horst Eitner auf dem Gebiet der Strafverteidigung tätig. Dabei gehört die Betreuung von sog. Haftmandaten ebenso zum beruflichen Alltag, wie die Übernahme von Pflichtverteidigungen oder der Kampf als Wahlverteidiger.
  • Kompetenz durch Fortbildung: Selbstverständlich nimmt Rechtsanwalt Horst Eitner regelmäßig an Fortbildungen teil. Dort geht es nicht nur um die Vermittlung von Wissen, sondern auch um den gemeinsamen Dialog mit Kollegen, Staatsanwälten und Richtern. Ferner ist Rechtsanwalt Horst Eitner selbst in der Juristenausbildung aktiv. 
  • Gewissenhaftigkeit: Der Mandant steht im Mittelpunkt; er definiert das Verteidigungsziel. Diesem Ziel widmet sich Rechtsanwalt Horst Eitner mit Seriosität, Ausdauer und Fachkenntnis. 
  • Vorbehaltlose Verteidigung: Das Recht auf effektive Verteidigung steht jedem zu; ohne Ansehung der Person und / oder des Tatvorwurfs. Diese Maxime wird von jedem Mitarbeiter des Strafverteidigerbüros getragen und befolgt. 
  • Verteidigung aus Leidenschaft: Die Tätigkeit als Strafverteidiger erfordert ein Engagement, welches nicht an die üblichen Bürozeiten gebunden ist, denn die Polizei ist auch nachts sowie am Wochenende unterwegs. Rechtsanwalt Horst Eitner ist darum 24h unter seiner Notfallnummer: 0177 / 619 747 0 zu erreichen.